Motorradkurse Daten 2023

Lerne in der Schmiede das Motorradfahren

Wir starten wieder im April 2023

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paul@fahrerschmiede.ch


Eine Zusammenarbeit zwischen
Fahrschule Walti Grütter & Fahrerschmiede – Paul Wirth

 

Kategorien

A / 35kW

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
  • Erforderliche Kategorien: Keine
  • Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
  • Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
  • Praktische Grundschulung: 12 Lektionen.
  • Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
  • Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Praktische Prüfung mit einem Motorrad ohne Seitenwagenmit zwei Sitzplätzen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1
  • Kategorie A/offen: 2 Jahre nach der bestandenen Kategorie A 35kW kann die praktische Prüfung für die Kategorie A/offen ohne weitere Grundschulung absolviert werden.
  • Zusätzliche Berechtigungen: A1, B1, F, G, M

A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 20 Jahre und 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A 35 kW
  • Erforderliche Kategorien: A 35 kW
  • Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
  • Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
  • Praktische Grundschulung: 12 Lektionen.
  • Praktische Prüfung mit einem Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mind. 35kW und zwei Sitzplätzen
  • Gültigkeit Lernfahrausweis : 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Zusätzliche Berechtigungen: A (beschränkt), A1, B1, F, G, M

A1

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre:
  • 15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW
  • Erforderliche Kategorien: Keine
  • Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
  • Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
  • Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig
  • Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig
  • Praktische Grundschulung: 12 Lektionen
  • Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
  • Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
  • Praktische Prüfung mit einem Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen. Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden;
  • Zusätzliche Berechtigungen: Kategorie F, G, M