
Motorradkurse Daten 2023
Lerne in der Schmiede das Motorradfahren
Wir starten wieder im April 2023
Kontakt
Bei Fragen oder für die Anmeldung, melde Dich bei Paul
+41 79 357 85 41 (Tel oder WhatsApp)
Eine Zusammenarbeit zwischen
Fahrschule Walti Grütter & Fahrerschmiede – Paul Wirth
Kategorien
A / 35kW
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)
- Erforderliche Kategorien: Keine
- Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
- Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
- Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
- Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
- Praktische Grundschulung: 12 Lektionen.
- Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
- Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
- Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
- Praktische Prüfung mit einem Motorrad ohne Seitenwagenmit zwei Sitzplätzen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1
- Kategorie A/offen: 2 Jahre nach der bestandenen Kategorie A 35kW kann die praktische Prüfung für die Kategorie A/offen ohne weitere Grundschulung absolviert werden.
- Zusätzliche Berechtigungen: A1, B1, F, G, M
A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 20 Jahre und 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A 35 kW
- Erforderliche Kategorien: A 35 kW
- Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
- Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
- Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
- Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B, B1 oder A1 nicht nötig
- Praktische Grundschulung: 12 Lektionen.
- Praktische Prüfung mit einem Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mind. 35kW und zwei Sitzplätzen
- Gültigkeit Lernfahrausweis : 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
- Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
- Zusätzliche Berechtigungen: A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
A1
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre:
- 15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW
- Erforderliche Kategorien: Keine
- Nothelferkurs: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig. Ansonsten darf er nicht länger als 6 Jahre zurückliegen
- Sehtest: Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
- Basistheorieprüfung: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig
- Verkehrskunde: Inhaber der Kat. B oder B1 nicht nötig
- Praktische Grundschulung: 12 Lektionen
- Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
- Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
- Praktische Prüfung mit einem Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen. Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden;
- Zusätzliche Berechtigungen: Kategorie F, G, M